Petitum/Beschluss: Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, bei der Durchsetzung der Reinigung und Instandsetzung von Fahrradhäuschen verlängerbare Fristen zu setzen soweit keine Gefahr in Verzug ist. Für vom Bezirksamt veranlasste Reparaturen von Fahrradhäuschen wird gegen Nachweis der entstandenen Kosten einmal in fünf Jahren analog zum Beschluss in Drucksache XIX-1975 ein Zuschuss in Höhe von 50 %, bis zu 2.000 € gewährt. Diese sollten im Haushalt vorzugsweise dem gleichen Haushaltstitel wie neu gebaute Fahrradhäuschen zugeordnet werden. Die Anträge sollten auch rückwirkend für seit April 2016 vorgenommene Maßnahmen gestellt werden können. Fabian Klabunde und GRÜNE-Fraktion Koorosh Armi und SPD-Fraktion
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