Petitum: Das Petitum der Drucksache 20-2522 wird im 2. Absatz wie folgt ergänzt: Für vom Bezirksamt veranlasste Reparaturen von Fahrradhäuschen wird gegen Nachweis der entstandenen Kosten einmal in fünf Jahren analog zum Beschluss der Drucksache XIX-1975 ein Zuschuss in Höhe von 50%, bis zu 2.000 EUR gewährt. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fremdverschulden entstanden ist und eine Strafanzeige gestellt wurde und ergebnislos eingestellt wurde. Diese sollten im Haushalt vorzugsweise dem gleichen Haushaltstitel wie neu gebaute Fahrradhäuschen zugeordnet werden. Die Anträge sollten auch rückwirkend für seit April 2016 vorgenommene Maßnahmen gestellt werden können Thomas Thomsen, Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion |