Petitum:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wie folgt einzusetzen:
1.
a. die zusätzliche Förderung von gemeinwohlorientierten Stadtteil- und Beschäftigungsprojekten zügig und im notwendigen Umfang umzusetzen;
b. die Mittel für die Förderung der unter a. genannten Projekte vollständig zur Verfügung zu stellen oder dafür zu sorgen, dass der Quartiersfonds entsprechend dem Förderbedarf aufgestockt wird;
c. sich bei der Finanzbehörde dafür einzusetzen, die finanziellen Spielräume des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) in Hamburg zu nutzen, um möglichst viele geförderte Stellen – auch im Bezirk Eimsbüttel – schaffen zu können;
d) sich - wie im Koalitionsvertrag formuliert - gegenüber dem Jobcenter dafür einzusetzen, dass Bundesmittel nicht wieder wie 2018 zurückgezahlt, sondern vollständig ausgeschöpft und auch Wege gefunden werden, damit in den Bezirken zusätzliche soziale Projekte zu ermöglichen.
2.
a. die Bezirksversammlung in die Erstellung der Förderrichtlinie sowie die Förderentscheidungen einzubeziehen;
b. den zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung über die Anzahl der geförderten Beschäftigungsverhältnisse im Bezirk Eimsbüttel, den jeweiligen Eintrittszeitpunkt, die Einsatzbereiche, die Art der Arbeitgeber*innen (öffentliche, privat-gewerbliche oder gemeinnützige) zu informieren;
c. dem zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung die Zielvorstellungen hinsichtlich der maximal zu erreichenden Anzahl der nach dem THCG geförderten Stellen und des Zeitraumes bis zur Erreichung des Zieles im Bezirk Eimsbüttel darzulegen.
Manuela Pagels und Fraktion DIE LINKE.