Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung überträgt die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksver-sammlung festgelegten Aufgaben des Stadtplanungsausschusses für die Zeit bis zur Konstituierung des Stadtplanungsausschusses gemäß § 15 (2) Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz auf den Hauptausschuss. |