ALLRIS® Office Integration 3.9.2Petitum: Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zu bitten, Mittel und Wege mit allen Bezirksämtern in Hamburg zu finden, um die Verwaltung zu veranlassen - in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, insbesondere in den Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen (öffentliche sowie private) auf die Gefahr fehlenden Impfschutzes in Form eines Formblattes hinzuweisen und die Empfehlungen des RKI / STIKO zu veröffentlichen;
- in allen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in den Bezirksämtern und Lehranstalten, für einen Impfschutz zu werben und, soweit möglich, anzubieten, wie er laut „Ständiger Impfschutzkommission“ (STIKO) des Robert Koch Instituts empfohlen wird;
- bei der Personalausweis- und Passausgabe jede/n Antragsteller/in auf die Impfschutzempfehlung, wie diese laut „Ständiger Impfschutzkommission“ (STIKO) des Robert Koch Instituts herausgegeben wird, hinzuweisen.
- Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, vor Umsetzung der oben genannten Maßnahmen, zu veranlassen, dass sachverständige Vertreter der BGV zu den Themen „Impfpflicht“ und „Impfregister“ im Sozialraum-Ausschuss darüber berichten, wie die Durchführung der Empfehlungen der „Ständigen Impfschutzkommission“ (STIKO) des Robert-Koch-Institutes in Hamburg zur Zeit umgesetzt werden.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, einen Bericht der Leiterin des Gesundheitsamtes Eimsbüttel zu den o.g. Thematiken bezüglich der Situation in Eimsbüttel zu veranlassen und insbesondere über die vorliegenden Erkenntnisse der Impfquote Auskunft zu erteilen. Dr. A.W. Heinrich Langhein, Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion |