ALLRIS® Office Integration 3.9.2Petitum: Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert, folgende Grundsätze für die Planung der Grund-stücke Stellinger Chaussee 34a & b durchzusetzen: - Der Schutz des oben beschriebenen Ökotops, der Pflanzen- und Tierwelt erhält absoluten Vorrang.
- Die Bäume sollen nicht gefällt werden und als Wald erhalten bleiben.
- Die oben beschriebenen Flächen sollen naturnah erhalten bleiben.
- Eine Durchwegung zum Amsinckpark bzw. zur Schule wird positiv gesehen, genauso wie eine Kooperation zur naturnahen und naturerhaltenden Nutzung, z.B. mit der Schule oder dem NABU.
- Die Errichtung von Kleingärten soll nicht ohne Zustimmung des Regionalausschusses Lokstedt, Niendorf, Schnelsen weiterverfolgt werden.
Die so geänderten Planungen sollen vor der Umsetzung erneut dem Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen in öffentlicher Sitzung vorgestellt werden. Zudem wird der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) gebeten, den Stand der Verhandlungen mit der Eigentümerin Stellinger Chaussee 34b in einer der nächsten Sitzungen im nichtöffentlichen Teil des Regionalausschusses vorzustellen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. |