ALLRIS® Office Integration 3.9.2Petitum: Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Justizbehörde dafür einzusetzen, dass eine Rechtsgrundlage im Hamburgischen Transparenzgesetz geschaffen wird, auf deren Basis die Bezirksämter die Bewohner*innen über die Erteilung einer Abgeschlossenheitsgenehmigung für die Wohnung, in der sie wohnen, informieren dürfen, genauso wie es bisher schon, nach § 173 Abs. 3 BauGB, in einem Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung übliche Praxis ist. Peter Gutzeit, Manuela Pagels und Fraktion DIE LINKE Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion |