Bezirksversammlung Eimsbüttel
Auszug - Bürgerfragestunde
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Die Vorsitzende erklärt vorab, dass Fragen zu den geplanten Wegeverbindungen in den Stadtpark Eimsbüttel direkt unter TOP 8 gestellt werden können.
Ein Bürger thematisiert die Fahrradabstellanlage am S-Bahnhof Stellingen. Vor Ort würden sich einige Schrottfahrräder befinden, die zu einem chaotischen und ungepflegten Gesamteindruck beitragen würden. Zudem würden so benötigte Abstellplätze für andere Fahrräder blockiert.
Herr Schmidt-Tobler erklärt, dass im Zuge der Planungen zur Schaffung einer StadtRAD-Station am S-Bahnhof Stellingen zunächst zu klären gewesen sei, welche Flächen für die Station genutzt werden könnten. Da dies nun entschieden sei, könnten weitere Maßnahmen erfolgen. Die Entsorgung von Schrotträdern sei dabei ein wichtiger Punkt. Allerdings könne nicht sofort mit dem Abtransport begonnen werden. Zunächst müssten die Schrotträder gekennzeichnet werden. Anschließend müsse den Eigentümern eine Frist eingeräumt werden, um selbst für die Entfernung der Räder zu sorgen. Erst nach dem Ablauf der Frist könnten die Räder abtransportiert werden. Vielfach würde die Kennzeichnung innerhalb der Frist wieder entfernt werden.
Der Bürger schlägt vor, die Stadtreinigung Hamburg mit der Beseitigung der Schrotträder zu beauftragen.
Herr Schmidt-Tobler bittet den Vertreter des PK 27 um rechtliche Einschätzung.
Herr Brunckhorst ergänzt, dass das rechtliche Verfahren in jedem Fall eingehalten werden müsse. Er bittet den Vertreter des PK 27, die Situation am S-Bahnhof Stellingen zu prüfen.
Antwort zu Protokoll: Das Polizeikommissariat 27 teilt mit, dass zur Entsorgung von Fahrradschrott, wie z.B. am S-Bahnhof Stellingen, ein abgestuftes Verfahren gelte:
Die Kostenübernahme durch den Verursacher sei jedoch regelmäßig schwierig durchzusetzen, da sich dieser häufig kaum ermitteln ließe. Zuständig für die Reinigung, Pflege und Unterhaltung der Fläche unter dem Vordach am S-Bahnhof Stellingen sei die Deutsche Bahn. Die Beseitigung von Fahrradschrott erfolge in erster Linie durch die Bundespolizei. Der zuständige Bürgernahe Beamte des Polizeikommissariats 27 werde im Zusammenhang mit den Schrottfahrrädern Kontakt zur Bundespolizei aufnehmen.
Ein Bürger erkundigt sich, wie die Straßenreinigung nach Verkehrsunfällen geregelt sei. Er habe festgestellt, dass nach Unfällen Restteile nicht umgehend entfernt, sondern lediglich zusammengekehrt würden.
Herr Wulff erklärt, dass die Feuerwehr die Verantwortung für die Beseitigung technischer Gefahren trage. Die Stadtreinigung sei hingegen für die Entsorgung kleinerer Fahrzeugteile zuständig.
Frau Pagels weist darauf hin, dass kleinere Fahrzeugteile am Straßenrand, durch die teilweise Verlegung der Radwege auf die Straße, für Radfahrer eine Unfallgefahr darstellten.
Herr Böttcher erkundigt sich, ob die Stadtreinigung umgehend über Unfälle und Unfallrestteile informiert werde.
Herr Wulff verneint dies für die Unfälle, bei denen lediglich kleinere Unfallrestteile am Unfallort verbleiben würden. Die Vielzahl an Verkehrsunfällen pro Jahr verhindere, dass die Stadtreinigung stets sofort für die Entsorgung der Restteile sorgen könne.
Herr Böttcher verweist auf die Hotline „Saubere Stadt“ der Stadtreinigung, unter der Verschmutzungen direkt gemeldet werden können.
Die Vorsitzende bittet als Antwort zu Protokoll um weiterführende Informationen zur Service-Hotline „Saubere Stadt“.
Antwort zu Protokoll: Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes teilt mit, dass die Stadtreinigung Hamburg gem. Senatsbeschluss der FHH nach Eingang der Beschwerde die gemeldeten Missstände innerhalb von drei Tagen beseitigen müsse. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 040-2576-1111 von 8.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Mehrheitlich angenommen
Einstimmig abgelehnt Mehrheitlich abgelehnt
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