Bezirksversammlung Eimsbüttel
Auszug - Lokalen Einzelhandel in Eimsbüttel stärken - Sonn- und Feiertagsöffnungen für den lokalen Einzelhandel grundsätzlich ermöglichen
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Herr Schwanke stellt den Antrag vor. Es gehe darum, dem Einzelhandel eine Handlungsoption zu eröffnen, zusätzliche Einnahmen zu generieren und damit Verluste auszugleichen.
Herr Kuhn hält diesen Vorstoß für verkehrt. Man schaffe nur zusätzliche Belastungen für Einzelhändler, insbesondere bezüglich der Personalressourcen. Es sei fraglich, ob die verkaufsoffenen Sonntage dem kleinen Einzelhandel überhaupt hilfreich seien, wenn man sich die Erfahrungen mit Sonntagsöffnungen betrachte.
Herr Mir Agha hält den Antrag für falsch. Er wisse, dass die zusätzliche Belastung insbesondere für die Mitarbeiter in den Bereichen, die sowieso schon erhebliche Risiken in der Arbeit ausgesetzt seien, nicht sinnhaft seien. Man müsse auch an den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken.
Herr Wiegmann hält grade im Einzelhandel den Mitarbeiterschutz für vorrangig. Man sollte die Arbeitsbedingungen -körperliche Arbeit mit Maske- in den Vordergrund stellen. Überdies nutze die Maßnahme in den kleinen Einzelhandelsgeschäften nicht, weil die Personaldecke nicht beliebig verschiebbar sei. Die Maßnahme sei aus seiner Sicht arbeitnehmerfeindlich.
Herr Schömer verweist darauf, dass es bereits viele Arbeitnehmer gibt, die am Wochenende oder im Schichtdienst arbeiten müssen. Es könne jeder Einzelhändler selbst entscheiden, ob er die Option Sonntagsöffnung annehmen wolle oder nicht.
Herr Brunckhorst verweist ebenfalls auf die Belastungen, körperliche Arbeiten mit Maske zu verrichten. Er sehe kein Interesse der Arbeitnehmenden, dies auch am Sonntag noch auf sich zu nehmen. Er habe sich die Situation in der Innenstadt angesehen und dort habe er nur etwa ein Drittel der normalen Besucherfrequenz wahrgenommen. Daher halte er den zusätzlichen Tag für nicht für notwendig. Mit Hinweis auf die Öffnung der Kirchen sehe er zudem noch weniger Menschen sonntags in Läden gehen und stattdessen die Kirchen aufsuchen.
Herr Gottlieb stellt auf die Rechtslage ab. Das Bundesverfassungsgericht habe die Sonntagsöffnungen geregelt. Außerdem gehe es sich hier um landesrechtliche Regelungen. Zudem würde nur die Zentren davon profitieren, und nicht die kleinen Händler, denn zu den Sonntagsöffnungen gehörten auch kleinere Veranstaltungen, die diese nicht leisten könnten.
Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen von FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt. |
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