Bezirksversammlung Eimsbüttel
Auszug - Mündlicher Bericht zu Drs. 21-0984 Stärkung des Eimsbütteler Gastgewerbes in Zeiten der Corona-Krise
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Herr Gierenz möchte kurz vorstellen, wie das Bezirksamt in diesem Jahr mit den Sondernutzungen umgegangen ist. Es habe bereits am Anfang des Jahres Anträge gegeben, welche man normal genehmigt und für die man Gebühren erhoben habe. Nachdem die Eindämmungsverordnung gültig wurde, sei allen Gastronomen, die sich gemeldet hätten, die bereits gezahlten Gebühren erstattet worden. Alle anderen würden angeschrieben werden, um dies ebenfalls durchzuführen. Alle Anträge nach dem 15.03.2020 seien beschieden worden, ohne dass Gebühren erhoben wurden. Das jähliche Gebührenaufkommen läge bei rund 300.000 EUR aus 350 bis 400 Anträgen.
Aus dem Bereich Schaustellergewerbe lägen etwa ein Dutzend Anträge für den Tibarg und den Fanny-Mendelson-Platz vor. Dies beträfe jedoch nur gastronomische Betriebe, andere seien nicht zugelassen.
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