Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - 20-0310
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Sachverhalt: Die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde nimmt im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 27 wie folgt Stellung:
Der Bitte nach Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung wurde entsprochen. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde am 14.10.14 durch das PK 27 erlassen.
Die Umsetzung erfolgt durch das Straßenbaurevier des Bezirksamtes.
Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Anlage/n: keine
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