Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - 20-0908
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Sachverhalt:
Geschwindigkeits-Warnsysteme (TempoSys) werden deutschlandweit zur Verkehrssteuerung in verkehrssensiblen Bereichen wie zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten oder Altersheimen eingesetzt. Ein Radarsensor misst die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und zeigt diese sofort auf einer Anzeigetafel an. AutofahrerInnen werden auf ihre tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit hingewiesen. Dies soll zu einem angepassten Fahren führen und Verkehrsunfälle verhindern. Auch im Bezirk Eimsbüttel sind solche TempoSys-Anlagen im Einsatz. Die Wirksamkeit der Anlagen wird von Experten jedoch kritisch gesehen. Ein Rückgang der Geschwindigkeit, wie er unmittelbar nach Aufstellung einer solchen Anlage zu beobachten ist, ist meist nicht von langer Dauer. Im Gegensatz zu TempoSys-Anlagen haben andere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung eine dauerhaft verkehrsberuhigende Wirkung. Sie sind jedoch teilweise mit negativen Effekten behaftet, etwa einer größeren Unfall- und Staugefahr bei versetztem Parken und Querungshilfen für FußgängerInnen oder der sehr singulären Wirksamkeit von Bodenschwellen, die oft starke Brems- und Beschleunigungsvorgänge auslösen. Zudem erschweren versetzt parkende Autos, Querungshilfen und Grüninseln sowie Bodenschwellen RadfahrerInnen und Bussen das Fortkommen.
Petitum/Beschluss:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Vertreter der Straßenverkehrsbehörde in den Ausschuss für Verkehr einzuladen, um Auskunft über die sich im Bezirk Eimsbüttel im Einsatz befindlichen Anlagen, ihre Wirksamkeit im Vergleich mit anderen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und die mit dem Einsatz sowie dem Auf- und Abbau der Anlagen verbundenen Kosten zu geben. Zudem sollen mögliche weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung beschrieben und ihre spezifischen Vor- und Nachteile erläutert werden. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, auf dieser Sitzung auch eine Einschätzung der Bezirksverwaltung zu diesen Anlagen zu geben sowie über die Vor- und Nachteile von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen aus Sicht der bezirklichen Radverkehrspolitik zu berichten. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird außerdem gebeten, zu dieser Sitzung auch ein/e Vertreter/in der HOCHBAHN einzuladen.
Anlage/n: keine
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