Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - 20-0940
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Sachverhalt:
Die Kernelemente einer Gleichstellungspolitik für Eimsbüttel sind Chancengleichheit, Selbstbestimmung und soziale Gerechtigkeit. Das bedeutet, dass der Bezirk sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzt, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die jeder Bürgerin und jedem Bürger die selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht. Der Bezirk Eimsbüttel sieht dabei Gleichstellung als Querschnittsaufgabe. Der Bezirk Eimsbüttel möchte daran weiterarbeiten, dass die Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen volle Anwendung findet. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention beschreibt dieses Ziel wie folgt: „Dem Grundsatz der Zugänglichkeit/ Barrierefreiheit kommt bei der Umsetzung der UN-Konvention eine Schlüsselfunktion zu. Es geht darum, Barrieren und Zugangshindernisse aller Art, die behinderte Menschen an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern können, zu identifizieren und systematisch abzubauen. Gemeint sind dabei Barrieren baulicher Art und im Straßenverkehr, aber auch Barrieren bzw. Hindernisse im Bereich Kommunikation und Information sowie im Kontakt von Menschen untereinander („Barrieren in den Köpfen“).“ Handlungsfelder in bezirklicher Verantwortung sind hierbei u.a. weiterhin die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Räume, der barrierefreie Zugang zu öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Dienstleistungen und zum öffentlichen Nahverkehr, barrierefreie Formulargestaltung und Information, Schaffung von mehr barrierefreiem bzw. Barriere- armem Wohnraum. Um dem Ziel des Landesaktionsplans nach einer stärkeren Beteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen gerecht zu werden, ist es angezeigt, mit den hier tätigen Verbänden und Selbsthilfeorganisation zusammenzuarbeiten.
Petitum/Beschluss:
1) Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu prüfen, welche Verbände und Selbsthilfeorganisationen zur Mitarbeit im Rahmen eines Inklusionsbeirates im Bezirk Eimsbüttel bereit wären und ob die Einrichtung eines Inklusionsbeirates als geeignete Maßnahme der Gleichstellung erreicht werden kann.
2) Hierzu soll ein öffentliches Forum stattfinden. In diesem Rahmen soll erörtert werden, wie mit der Beteiligung der interessierten Verbände und Selbsthilfeorganisationen, Bezirksversammlung und Bezirksverwaltung die Ausgestaltung eines solchen Gremiums erfolgen sollte, um der Komplexität dieser Aufgabe in den verschiedenen notwendigen Handlungsfeldern, wie Stadtplanung, Verkehr, Bildung und Sozialpolitik gerecht werden zu können. Hierdurch soll eine größtmögliche Beteiligung der unterschiedlichen Akteure gewährleistet werden.
Anlage/n: keine
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