Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - 20-0951
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Sachverhalt: Zu 1.: Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) bzw. der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) errichtet Fahrradabstellanlagen ausschließlich im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen.
Fahrradabstellanlagen können aber vom Bezirksamt im Rahmen der Straßenunterhaltung grundsätzlich überall im öffentlichen Raum aufgestellt werden, unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptverkehrs- oder Bezirksstraße handelt.
Zu 2.: Beantwortung durch Bezirksamt.
Petitum/Beschluss: Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage/n: keine |
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