Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - 20-0977
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Sachverhalt:
Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Vermüllungen befinden sich an und auf den Abhängen des Bahngeländes. Die Zuständigkeiten für die Reinigung liegen vermutlich bei der Deutschen Bahn AG und beim Bezirksamt Eimsbüttel. Da es sich um keine öffentlichen Wege nach dem Hamburgischen Wegegesetz handelt, wird die SRH dort auch keine Papierkörbe aufstellen.
Petitum/Beschluss: Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage/n: keine
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