Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - 20-0991
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Sachverhalt:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Nach Umbau der Kreuzung Holsteiner Chaussee / Hörgensweg / Wiebischenkamp hat sich gezeigt, dass die dortige indirekte Führung der Radfahrenden aus der Holsteiner Chaussee in den Hörgensweg nicht angenommen wird. In Abstimmung mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) – Polizei – werden daher folgende Optimierungen umgesetzt:
Für diese Veränderungen sind keine Umbaumaßnahmen erforderlich, sondern lediglich eine Anpassung der Markierung und der Austausch der Streuscheiben an den Signalgebern.
Eine erneute Vorstellung der veränderten Situation im Regionalausschuss Stellingen ist daher entbehrlich.
Nach Umsetzung dieser Maßnahmen stehen den Radfahrenden, die von Süden kommend die Holsteiner Chaussee befahren und nach links in den Hörgensweg abbiegen wollen, zwei sichere Alternativen zur Verfügung. Die Radfahrenden können auf der Fahrbahn fahren und direkt über den Linksabbiegefahrstreifen in den Hörgensweg abbiegen oder weiterhin auf dem (nicht benutzungspflichtigen) Radweg fahren und die Holsteiner Chaussee an der Furt queren.
Im Hörgensweg fahren die Radfahrenden weiterhin im Mischverkehr auf der Fahrbahn und können von dort in alle Richtungen weiter fahren.
Petitum/Beschluss: Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage/n: keine
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