Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - 20-1424
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Das Plangebiet liegt nördlich der Süderfeldstraße und westlich der Lottestraße.
2. Planungsanlass und PlaninhaltDurch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lokstedt 62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets auf ehemals gewerblich genutzten Grundstücken nördlich der Süderfeldstraße, westlich der Lottestraße geschaffen werden. Des Weiteren soll ein öffentlicher Quartierspark angelegt werden, um das Freiraum- und Naherholungsangebot im Stadtteil zu ergänzen. Dazu sollen die zukünftigen Wohnflächen als allgemeine Wohngebiete und der Quartierspark als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Das Gebiet wird durch eine neue Planstraße, die als öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgewiesen wird, erschlossen. Zur Anbindung des Quartierspark wird ein öffentliches Gehrecht festgesetzt.
3. Städtebauliche KenndatenDas Plangebiet ist etwa 4,83 ha groß. Hiervon entfallen auf die festgesetzten allgemeinen Wohngebiete etwa 3,20 ha, auf öffentliche Straßen etwa 0,71 ha (davon neu etwa 0,55 ha), auf öffentliche Grünflächen etwa 0,85 ha und auf private Grünflächen etwa 0,07 ha.
4. Wesentliche VerfahrensschritteJurysitzung des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs09.11.2010 Aufstellungsinformation30.11.2010 Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion24.05.2011 Öffentliche Plandiskussion28.06.2011 Auswertung der öffentlichen Plandiskussion06.09.2011 Zustimmung zur öffentlichen Auslegung13.10.2015 Öffentliche Auslegung03.11.-02.12.2015
Während der öffentlichen Auslegung gingen fünf Stellungnahmen ein, eine Stellungnahme ging bereits vor Beginn der Auslegung ein. Zudem liegen zwei Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor, die im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vor der öffentlichen Auslegung eingegangen sind.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage mit den Abwägungsvorschlägen dargestellt.
Petitum/Beschluss: Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lokstedt 62 zuzustimmen.
Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |