Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - 20-2523
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Sachverhalt: Die Wohngebiete in der Nähe der Innenstadt erfahren einen großen Zufluss an auswärtigen Kfz, deren BesitzerInnen dort arbeiten, studieren, einkaufen oder in den ÖPNV einsteigen. Dort wo kostenloser Parkraum vorhanden ist, werden andere (kostenpflichtige) Angebote, wie Tiefgaragen, P+R oder die Anreise mit dem ÖPNV, weniger genutzt. Viele Bewohner und Bewohnerinnen des Eimsbütteler Kerngebiets haben daher regelmäßig Schwierigkeiten, einen Parkplatz nahe ihrer Wohnung zu finden. Insbesondere das Grindelviertel mit seinen kostenfreien Parkplätzen und der guten Nahverkehrsanbindung zur Innenstadt sowie der Universität ist bei Fahrzeughaltern und -halterinnen als Parkmöglichkeit beliebt. Immer wieder ist dort zu beobachten, dass zahlreiche ortsfremde Pkw den ganzen Tag, nicht selten sogar über Tage hinweg im Straßenraum auf demselben Parkplatz stehen. Der Parkraum entfällt dann für Bewohner und Bewohnerinnen und für Kunden und Kundinnen ortsansässiger Geschäfte. Immer mehr Anwohner und Anwohnerinnen des Univiertels fordern aufgrund des Parkraummangels in ihrem Quartier die Einführung von Bewohnerparken, bei dem nur Anwohner und Anwohnerinnen mit einem gültigen Anwohnerausweis (erhältlich für eine Verwaltungsgebühr von € 30,30 pro Jahr) kostenlos im Straßenraum parken dürfen. Im sog. Mischprinzip können Besucher und Besucherinnen ohne Bewohnerparkausweis ihr Kraftfahrzeug im Rahmen der Höchstparkdauer mit Parkschein abstellen. Eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung soll dazu führen, dass der vorhandene Parkraum vorrangig für Anwohner und Anwohnerinnen zur Verfügung steht, aber auch Kundschaft leichter einen Parkplatz in der Nähe des gewünschten Geschäfts findet.
Petitum: Vor diesem Hintergrund werden der Bezirksamtsleiter und/oder die Vorsitzende der BV um die Umsetzung folgender Punkte gebeten: • Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, dass im Univiertel, das durch die Straßen „Hallerstraße“, „Rothenbaumchaussee“, „Edmund-Siemers-Allee“ und „Grindelallee“
begrenzt wird, analog zu den vorhandenen Zonen im Bezirk Mitte Bewohnerparken nach dem Mischprinzip eingeführt wird. • Bei der Ausgestaltung des Konzepts sind das Uni-Mobilitätskonzept von 2012 einzubeziehen sowie die Anwohner und Anwohnerinnen in angemessener Form zu beteiligen. • Die Parkraumüberwachung des LBV wird gebeten, auf die Kontrolle der Einhaltung der neuen Regelungen einen mehrmonatigen Schwerpunkt zu legen. • Private Inverstoren zum Bau von Quartiersgaragen sind durch Beratung und Hilfe bei der Suche nach geeigneten Grundstücken zu unterstützen. • Soweit die Einrichtung von Bewohnerparken im Univiertel dazu führt, dass in angrenzenden Quartieren der Bedarf nach einer Ausweitung der Regelung besteht, soll dies zügig vorbereitet werden. • Der Kerngebietsausschuss ist an der Ausgestaltung eines Konzeptes für eine umfassende Bürgerbeteiligung zu beteiligen. - Vermittlung der Rahmenbedingungen für Bewohnerparken durch die Fachbehörde - Einzubeziehender Personenkreis - Ort der Bürgerbeteiligung - eventuell Auswahl einer Moderation - Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerbeteiligung • Über die Fortschritte bei der Einrichtung der Bewohnerparkzone Univiertel soll im Kerngebietsausschuss unter Zuladung des Verkehrsausschusses berichtet werden.
Lisa Kern, Fabian Klabunde, Gabriela Küll und GRÜNE-Fraktion Rüdiger Rust und SPD-Fraktion Rüdiger Kuhn, Thomas Thomsen, Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion
Anlage/n: keine
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