Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - 20-2535
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Sachverhalt: Am 14. Dezember 2016 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten. Damit wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) unter anderem insoweit geändert, dass für eine streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptstraßen, die bisher hohe Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes für den Nachweis der Erheblichkeit) abgesenkt wurde. Ziel ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen.
Petitum: Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Fachbehörde zu ersuchen, einen Referenten in den Regionalausschuss Stellingen zu entsenden, um dort
Die Mitglieder des Kerngebietsausschusses sind zu dieser Sitzung mit einzuladen.
Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion
Anlage/n: keine
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