Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - 21-0947
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wird in Ziffer 6 der Drucksache 20-0864 um Prüfung der (Fiktions)fristen gebeten und nimmt wie folgt Stellung:
Den Bezirksämtern wurde per E-Mail am 27. März 2020 eine Handreichung der BSW zu den bauordnungsrechtlichen Fristenregelungen mit Empfehlungen zur Handhabungspraxis während der Corona-Pandemie übermittelt.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Fristen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) nur durch die Bürgerschaft verändert werden können.
Petitum: Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage/n: Handreichung der BSW vom 27.03.2020 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |