Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - [ID5510]/XVIII
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezirksamt Eimsbüttel Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 29.07.2010
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Kreuzungsfreier Übergang Süntelstraße beim Bau der neuen S-Bahnlinie vom Bahnhof Hamburg-Eidelstedt nach Kaltenkirchen Drs. 1454/XVIII – BV-Beschluss vom 27.05.2010 !Titel!
Sachverhalt
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Baumaßnahme „Zweigleisiger Ausbau der AKN-Strecke A1 zwischen der Halstenbeker Straße und der Landesgrenze Hamburg/ Schleswig-Holstein 3. Bauabschnitt – 3. Baustufe“ ist mit Beschluss vom 12. Februar 2010 – zwischenzeitlich bestandskräftig – planfestgestellt worden. Im Rahmen der Abstimmung der geplanten Baumaßnahme ist das Bezirksamt Eimsbüttel eingebunden worden. Anlässlich der Anhörung und Erörterung zum Planfeststellungsverfahren am 29.09.2008 ist seitens der Vertreter des Bezirksamtes keinerlei Forderung nach einer höhenfreien Kreuzung der Süntelstraße erhoben worden.
Ziel und Zweck des zweigleisigen Ausbaus ist es, die Unzulänglichkeiten des bisherigen Zugbetriebes zu beseitigen und eine höhere Betriebsqualität zu erreichen. Im Rahmen der Planabstimmung ist das Problem der höhengleichen Kreuzungen erkannt und in verschiedenen Lösungsvarianten diskutiert worden. Kurzfristig wirksame Maßnahmen in Form von höhenfreien Lösungen scheiden nicht nur aus finanziellen Gründen aus, sondern würden auch die geplante Baumaßnahme unvertretbar verzögern. Der zweigleisige Ausbau verhindert nicht eine spätere Aufhebung einzelner Bahnübergänge. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt als die für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen zuständige Fachbehörde wird die verkehrliche Entwicklung beobachten und zu gegebener Zeit über die Aufhebung einzelner Bahnübergänge entscheiden.
Beschlussvorschlag
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |