Bezirksversammlung Eimsbüttel
Drucksache - 1542/XVIII
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Bezirksamt Eimsbüttel
Drucksachen-Nr. 1542/XVIII 03.08.2010
Beschlussvorlage - öffentlich -
!Titel! Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 84 Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs !Titel!
Sachverhalt
Für das Plangebiet besteht seit dem 06.01.2009 eine Veränderungssperre. Um die Planreife des Bebauungsplanentwurfs vor Fristablauf der Veränderungssperre zu erlangen, ist die Zustimmung zur öffentlichen Auslegung zum 12.08.2010 notwendig. Mit einer Befassung erst im nächsten Stadtplanungsausschuss wäre der Abschluss des Bauleitplanverfahrens nicht fristgerecht möglich.
1. Plangebiet Das Plangebiet liegt im Bezirk Eimsbüttel im Stadtteil Schnelsen (Ortsteil 319) südlich der Frohmestraße, nördlich des Dachsberg und westlich der Kollau.
2. Planungsanlass und Planinhalt Das Bebauungsplanverfahren Schnelsen 84 hat die Zielsetzung, die bauliche Entwicklung von heute teilweise brachliegenden Flächen südlich der Frohmestraße zu ordnen und zu steuern. Planerisches Ziel ist dabei die Entwicklung eines Mischgebietes mit Wohnnutzungen und wohnverträglichen Gewerbenutzungen. Gleichzeitig werden die bereits vorhandenen Wohn- und Gewerbenutzungen gesichert. Insbesondere zum Schutz der Stadtteilzentren Schnelsen und Niendorf (Tibarg) sollen Einzelhandelsbetriebe des täglichen Bedarfs sowie sonstige Handelsbetriebe, die Güter des täglichen Bedarfs auch an Endverbraucher verkaufen, ausgeschlossen werden. Zulässig sind nur solche Einzelhandelsbetriebe, die keine zentrenrelevanten Sortimente anbieten.
3. Städtebauliche Kenndaten Das Plangebiet ist etwa 23.400 m² groß.
4. Wesentliche Verfahrensschritte Aufstellungsinformation 18.12.2007 Aufstellungsbeschluss 10.01.2008 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 27.10.-10.11.2008 Auswertung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtplanungsausschuss 02.12.2008 Veränderungssperre 06.01.2009
5. Öffentliche AuslegungDer Planentwurf soll im August/ September 2010 öffentlich ausgelegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss wird gebeten, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Schnelsen 84 in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.
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